Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche unter der Marke Spin-Websites (nachfolgend „Spin-Websites“ oder „Anbieter“) erbrachten Leistungen. Spin-Websites ist ein Einzelunternehmen, vertreten durch Samuel Rauscher.
(2) Vertragsgegenstand ist die jeweilige Leistung gem. Leistungsbeschreibung, die Gegenstand des zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Vertrages geworden ist. Dabei ist der Begriff „Vertragsgegenstand“ grundsätzlich nicht auf einen bestimmten Vertragstyp beschränkt. Spin-Websites schuldet dem Kunden die Hauptleistung, während dieser dem Anbieter die Vergütung der erbrachten Leistung schuldet.
(3) Sämtliche angebotenen Leistungen von Spin-Websites richten sich ausschließlich an Unternehmen, welche somit eine organisatorisch-rechtliche Einheit bilden sowie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (s.a. § 14 BGB). Dies gilt ebenso für diese AGB.
(4) Auf Anfrage können auch Leistungen für Vereine und Verbände, Privatpersonen, sowie Institutionen des öffentlichen Rechts angeboten werden. Für diese gelten in der Regel gesonderte Vertragsbestimmungen.
(5) Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen haben ausdrücklich nur Gültigkeit, soweit der Anbieter (Spin-Websites) diese schriftlich anerkannt hat.
(6) Hinweis: Sofern in dieser Erklärung oder auf der Website nur die Form des männlichen Geschlechts genannt wird, so stellt dies ausdrücklich keine Diskriminierung eines anderen Geschlechts dar, sondern dient ausschließlich der Verbesserung der Lesbarkeit.
- 2 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Der Kunde gibt mit Absenden des Bestellformulars über die Website des Anbieters ein verbindliches Angebot bei Spin-Websites ab. Grundsätzlich können weitere Angebote (Bestellungen) auch in Textform (insbesondere per E-Mail und über den Kundenbereich) abgegeben werden. Hierbei ist es erforderlich, dass der Kunde seine notwendigen Kontaktdaten sowie erforderliche Details zu dem Auftrag mitteilt.
Dies sind insbesondere:
- Gewählte Leistungen
- Vollständiger Name des Unternehmens
- Vollständige Anschrift des Unternehmens
- Name Ansprechpartner
- Kontaktdaten des Ansprechpartners (E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
- abweichende Rechnungsadresse
- Bankverbindung zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
- Sowie auftragsbezogene Daten
2) Ein wirksamer Vertrag kommt jedoch erst dann zustande, sobald der Anbieter dem Kunden die Bestellung bestätigt (Angebotsannahme). Dabei behält sich Spin-Websites das Recht vor, die Angaben des Kunden zu prüfen und in begründeten Fällen einen Vertragsschluss abzulehnen.
(3) Der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragstyp richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsinhalt. Typischerweise liegt bei der Hauptleistung (Bereitstellung einer Website (inkl. Erstellung) / von Nutzungsrechten inkl. Hosting) ein Mietvertrag nach §§ 535 ff. BGB vor.
(4) Zusätzlich können für Leistungen, die die Erstellung eines bei Spin-Websites in Auftrag gegebenen Werks beinhalten das Werkvertragsrecht nach den §§ 631 ff. BGB oder, sofern kein hinreichend bestimmter Arbeitserfolg vereinbart ist, das Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB entsprechend gelten. Die jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen lassen sich der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Anbieters entnehmen.
- 3 Pflichten des Anbieters (Spin-Websites)
(1) Mit dem Zustandekommen eines wirksamen Vertrages verpflichtet sich der Anbieter die Leistung gem. des Umfangs des zugrundliegenden Angebots zu erbringen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Leistungen zum Leistungszeitpunkt frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Hierzu prüft der Anbieter seine Leistungen regelmäßig und gründlich auf vorhandene Mängel. Die Überprüfung wird nach sorgfältiger Auswahl des Anbieters entweder anhand von Programmen auf dem neuesten Stand der Technik und/oder von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern vorgenommen.
(2) Der Anbieter wird dem Kunden bei dessen Vorhaben in einem angemessenen Umfang beratend zur Seite stehen.
(3) Darüber hinaus wird der Anbieter insbesondere seine Pflichten gem. der §§ 5, 9 sowie 13-15 dieser AGB einhalten.
- 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich dazu, dem Anbieter die zur Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden beginnen gem. § 2 bereits mit dessen Bestellung.
(2) Sobald der Kunde Leistungen von Spin-Websites erhält, hat er diese möglichst umgehend zu prüfen und Mängel sofort mit Bekanntwerden dem Anbieter mitzuteilen, Näheres regelt § 9 dieser AGB.
(3) Änderungswünsche kann der Kunde insbesondere über den Kundenbereich, per E-Mail oder telefonisch übermitteln. Soweit diese nach Art und Umfang inklusive sind, wird Spin-Websites diese möglichst umgehend umsetzen. Welche Änderungswünsche inklusive sind ergibt sich aus Anlage 1 sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Bei darüberhinausgehenden Änderungswünschen handelt es sich um zusätzliche Leistungen gem. § 7 dieser AGB.
(4) Der Kunde stellt in geeignetem Maße sicher, das ihm vom Anbieter bereitgestellte Zugänge (Kundenbereich oder E-Mail-Administration) ausschließlich ihm selbst genutzt werden und diese insbesondere Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(4) Für den Anbieter ist es unumgänglich, dass der Kunde in einem angemessenen Umfang mit dem Anbieter zusammenarbeitet. Die weiteren Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus den §§ 10,11, 13 sowie 15 dieser AGB.
- 5 Termine, Lieferfristen
(1) Sofern das Angebot konkrete Angaben über eine Lieferfrist oder mehrere Liefertermine oder sonstige Fristen enthält, so verpflichtet sich der Anbieter dazu, diese, soweit dies in seinem Einfluss- sowie Verantwortungsbereich steht, entsprechend einzuhalten.
(2) Jedoch ist es für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist erforderlich, dass der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungspflichten gem. § 4 dieses Vertrages erfüllt.
(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
(4) Für Fristen im Rahmen des Websitesupports gelten die Bestimmungen für den Websitesupport gem. Anlage 1 entsprechend.
- 6 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Diese ergibt sich i.d.R. aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website von Spin-Websites oder bei zusätzlichen Leistungen ggf. aus einem separaten Angebot.
(2) Jene Leistungsbeschreibung oder Angebot des Anbieters stellt somit grundsätzlich im Falle eines wirksamen Vertragsschlusses eine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.
- 7 Zusätzliche Leistungen
(1) Die angegebenen Preise gelten jeweils für die Leistungen gem. Leistungsbeschreibung. Auf Anfrage können auch zusätzliche Leistungen erbracht werden. Die jeweiligen Preise sowie Leistungsinhalte ergeben sich aus dem jeweiligen separaten Angebot oder Leistungsbeschreibung.
(2) Spin-Websites informiert den Kunden jeweils darüber, sofern zusätzliche Leistungen vorliegen. Dies beinhaltet ebenso Informationen über Umfang sowie die voraussichtlichen Kosten der zusätzlichen Leistungen. Dies gilt ebenso, sofern für bestimmte Leistungen nach Art und Umfang sowie für besonders kurzfristige Aufträge (Eilaufträge) gesonderte Konditionen gelten.
- 8 Leistungen von Dritten
Sind Teil- bzw. Nebenleistungen von Dritten Gegenstand eines Auftrags, so wird der Anbieter selbst im Umfang des jeweils zu Grunde liegenden Angebots / Leistungsvereinbarung entsprechende Nutzungsrechte auf eigene Rechnung erwerben. Dies gilt beispielsweise für Stockbilder oder Rechtliches.
- 9 Hosting
Sämtliche Websites sowie die dazugehörigen E-Mail-Postfächer werden auf Servern in deutschen Hochsicherheitsrechenzentren gehostet. Diese verfügen insbesondere über entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit sämtlicher Kundendaten und Systeme zu gewährleisten.
- 10 Abnahme
(1) Sofern Spin-Websites dem Kunden einen bestimmten Arbeitserfolg im Rahmen des Werkvertragsrechts gem. §§ 631 ff. BGB schuldet, d.h. ein individualisierbares Werk (zum Beispiel einen Entwurf oder Zwischenstand), so ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Als erfolgt gilt die Annahme hingegen, sofern sie nicht innerhalb von sieben Tagen mittels einer eindeutigen Erklärung (schriftlich oder in Textform) erklärt oder verweigert wurde. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Sollten tatsächlich wesentliche Abweichungen (Mängel) vorliegen, wird Spin-Websites diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Frist zur Beseitigung entsprechender Mängel beträgt nach deren Bekanntwerden beim Anbieter i.d.R. zwei Werktage, jedoch behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden in begründeten Fällen insbesondere sofern Art und Umfang dies erforderlich machen) eine abweichende angemessene Frist zu nennen. (Es gelten die gesetzlichen Feiertage für das Bundesland Baden-Württemberg.)
(2) Abs. 1 gilt entsprechend auch für die nach individuellen Wünschen des Kunden erstellte Website, welche Gegenstand des jeweiligen Mietvertrages ist.
- 11 Miete / Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Miete / Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung. Sofern Mehrleistungen (zusätzliche Leistungen) vertragsgegenständliche Leistungen geworden sind, so wird für diese die entsprechende Vergütung berechnet. Die Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (per E-Mail) bereitgestellt.
(2) Sämtliche Leistungen werden per SEPA-Lastschriftverfahren gem. der jeweiligen Rechnung vollständig und inklusive der ausgewiesenen Steuern von dem Anbieter zum Fälligkeitstermin eingezogen. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) durch den Anbieter beträgt 10 Tage. Der Kunde stellt dabei sicher, dass das Lastschriftmandat aktuell ist sowie das Konto über ausreichende Deckung verfügt.
(3) Der Kunde darf gegen sämtliche Vergütungs- / Mietforderungen von Spin-Websites nur mit unbestrittenen, d.h. schriftlich von Spin-Websites anerkannten, oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen solcher, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
(4) Ein Recht zur Mietminderung besteht insbesondere dann nicht, sofern etwaige im Verantwortungsbereich liegende erhebliche Störungen bzw. Mängel (erhebliche Gebrauchseinschränkung, fehlen zugesicherte Eigenschaft oder ein etwaiger Rechtsmangel) nach Maßgabe von Art. 3 Anlage 1 behoben werden.
(5) Sämtliche Leistungen werden neben dem angegeben Nettopreisen zzgl. mit den entsprechenden Steuern (Umsatzsteuer) in der jeweils geltenden Höhe berechnet.
(6) Bei fehlgeschlagenen Lastschriften behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden hierdurch entstehende Kosten, Gebühren für Rücklastschriften bzw. Nichteinlösung, Mahngebühren in angemessener Höhe, Verzugszinsen und sonstige Kosten und Gebühren zu berechnen.
- 12 Eigentumsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, werden im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung regelmäßig keine Eigentumsrechte, sondern Nutzungsrechte nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung sowie § 12 dieser AGB übertragen.
(2) Domains und die hiermit verknüpften E-Mail-Konten (sowie sämtliche hierrüber verarbeiteten E-Mails) sind Eigentum des Kunden. Nähre Einzelheiten zu den Eigentumsrechten an Domains ergeben sich aus Anlage 2.
- 13 Nutzungsrechte
(1) Soweit von Spin-Websites erstellte Werke / Leistungen dem Urheberschutz unterfallen, besteht Einigkeit, dass Spin-Websites dem Kunden ein einfaches, nachfolgend konkretisiertes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Werk überträgt. Dabei umfassen sämtliche ihrer Schöpfung nach urheberrechtlich geschützten Werken / Leistungen ebenfalls Entwürfe (insbesondere Website-Entwürfe), Skizzen, Probeaufnahmen und sonstige Zwischenschritte / Zwischenprodukte.
(2) Spin-Websites räumt dem Kunden folgende Nutzungsrechte (Lizenzrechte) an seinen urheberrechtlich geschützten Werken ein:
- Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches Nutzungsrecht an der Website in dem Umfang der dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung.
- Das Recht zur Weiterübertragung von Nutzungsrechten ist, sofern im Angebot / in der Leistungsbeschreibung nicht explizit etwas Abweichendes vereinbart wurde, ausdrücklich nicht Gegenstand des gewährten Nutzungsrechts. Gleiches gilt für das Recht urheberrechtlich geschützte Werke zu bearbeiten oder zu verändern.
- Zusätzliche Nutzungsrechte (Lizenzrechte) können auf Anfrage durch entsprechende zusätzliche Vereinbarungen in Textform (per E-Mail) oder in Schriftform vereinbart werden.
(3) Sämtliche vereinbarte Nutzungsrechte erwirbt der Kunde mit dem Zeitpunkt der erfolgten SEPA-Lastschrift der vereinbarten Miete / Vergütung gem. § 10 dieser AGB. Folglich darf der Kunde die Werke / Leistungen des Anbieters erst nach erfolgter Zahlung in dem jeweils vereinbarten Umfang nutzen.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich dazu, die Werke / Leistungen ausschließlich in dem Umfang der erworbenen Nutzungsrechte zu verwenden und jegliche abweichende Nutzung (ohne zuvor rechtmäßig erworbene Rechte) vollständig zu unterlassen. So dürfen beispielsweise Texte, Designs, oder Stockbilder deren Nutzungsrechte nur für die beauftragte Website erworben wurden, nicht auf anderen Websites, auf Social Media Plattformen oder zu sonstigen kommerziellen Zwecken genutzt werden.
(5) Sollten zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen durch den Anbieter Nutzungs- oder Verwertungsrechte (u.a. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder entsprechende Zustimmungen Dritter (Persönlichkeitsrechte) erforderlich sein, so wird der Anbieter die erforderlichen Rechte und Zustimmungen im Namen und auf Rechnung des Kunden einholen. Dies erfolgt grundsätzlich lediglich in dem für die Umsetzung der Leistung zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern hierzu nicht eine individuelle schriftliche Vereinbarung oder ersatzweise in Textform getroffen wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Der Kunde ist im Rahmen des Mietvertrags der vertragsgegenständlichen Website nicht berechtigt einen Zugang zum CMS der Website zu erhalten. Ebenso dürfen Vervielfältigungen, zu denen auch jegliches Speichern des Programmcodes oder sonstiger geschützter Einzelelemente zählt, durch den Kunde weder angefertigt, noch an Dritte weitergeben werden. Somit darf der Kunde selbst keine Änderungen an der Website vornehmen. Ebenso ist eine Dekompilierung der mietvertraglich überlassenen Website unzulässig.
(7) Der Anbieter darf die von ihm als Urheber erstellten Werke zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf seiner Website sowie weiteren eigenen Websites oder sonstigen Werbemitteln verwenden. Näheres regelt § 19 Abs. 1 dieser AGB.
(8) Die Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe, Skizzen, Probeaufnahmen und sonstige Zwischenschritte / Zwischenprodukte verbleiben vollständig bei dem Anbieter. Dies gilt entsprechend auch und gerade für Leistungen des Anbieters, welche nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Schutzrechte, insbesondere des Urheberrechts sind.
- 14 Höhere Gewalt und Unmöglichkeit
Sämtliche Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unzureichender Material- oder Energieversorgung, Mangel an Transportmöglichkeiten, Pandemien und andere ähnliche Ereignisse oder Ursachen, welche außerhalb des Einwirkungsbereichs des Anbieters stehen, entbinden diesen für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei den Zulieferern des Anbieters eintreten. Sofern dies nach Abwägung der jeweiligen Interessen möglich und zumutbar ist, Spin-Websites jedoch versuchen, andere möglichst gleichwertige Zulieferer hinzuzuziehen und/oder die Auswirkungen von Fällen höherer Gewalt durch geeignete sowie angemessene Maßnahmen möglichst zu begrenzen. Alle vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von Spin-Websites zu vertreten, sofern sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Den Beginn und das Ende solcher Hinderungsgründe teilt Spin-Websites dem Kunden möglichst umgehend mit.
- 15 Haftung
(1) Der Kunde trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von dem Anbieter ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Kunde den Schaden zu vertreten hat. Für die Berechnung des Schadens gilt im Allgemeinen ein pauschaler Stundensatz i.H.v. 80,00 € sowie den sonstigen Kosten (u.a. Materialkosten, Servicekosten, Lizenzkosten, Reisekosten). Jedoch ist dem Kunden ausdrücklich das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die in den eigenen Leistungen enthaltenen, von dem Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen, sowie Unternehmen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Anbieter dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Kunde übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton, Text und sonstigen Leistungen.
(4) Der Anbieter haftet bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Spin-Websites sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
(6) Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung sowie aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind, dies gilt gleichfalls für die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.
(7) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Aufgrund unverschuldeter Irrtümer und Übermittlungsfehlern, welche den Anbieter zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
(9) Der Kunde hat bei Auftragserteilung dafür zu sorgen, dass er tatsächlich Inhaber der notwendigen Rechte an geschützten Marken (Bild- und Wortmarken, Gebrauchsmustern, Patenten sowie sonstigen geschützten Rechten) ist. Zu einer entsprechenden Überprüfung ist der Anbieter ausdrücklich nicht verpflichtet. Im Falle der Verletzung von solchen geschützten Rechten verpflichtet sich der Kunde dazu, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen und den damit verbundenen Kosten freizuhalten.
- Datenschutz – Schutz personenbezogener Daten
(1) Alle Daten, die der Kunde an den Anbieter übermittelt, werden von uns vertraulich behandelt. Dies sind insbesondere aber nicht ausschließlich personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse. Personenbezogene Daten und sonstige Daten des Kunden werden von dem Anbieter weder verkauft, verbreitet, noch gegen Entgelt Dritten überlassen oder in anderer Weise kommerziell genutzt.
(2) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Anbieter richtet sich immer nach den Grundsätzen gem. Art. 5 Abs. 1 DSGVO. Dies sind u.a. die Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung und die Datenminimierung.
(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet ausschließlich in folgenden Fällen statt:
- Sofern die betroffene Person gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO hierzu ihre Einwilligung erteilt hat.
- Die Weitergabe ist zur Erfüllung vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich.
- Hierzu eine Gesetzliche Verpflichtung nach Art 6 Abs. 1 lit. c DSGVO besteht.
- Sofern dies ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist sowie dem kein überwiegendes schutzwürdigen Interesse entgegensteht.
(4) Im Allgemeinen verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten gem. Art 17 Abs.1 lit. a DSGVO lediglich so lange oder verarbeitet diese in sonstiger Weise, wie es für die Zwecke, für die diese erhoben wurden, erforderlich ist. Allerdings kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass der Anbieter gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Daten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Anschließend wird der Anbieter die Daten der Betroffenen unmittelbar löschen.
(5) Für den Schutz personenbezogener Daten von Kunden und Interessenten gilt die unter https://www.spin-websites.de/datenschutzerklaerung/ verfügbare Datenschutzerklärung entsprechend.
(6) In der Regel liegt bei den Leistungen des Anbieters eine Auftragsverarbeitung i.S.d. Art 28 DSGVO vor. Aus diesem Grund ist der gem. Art. 28 DSGVO zu vereinbarende Vertrag zur Auftragsverarbeitung in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend in dem Kundenbereich des Kunden hinterlegt.
(7) Bei Fragen und sonstigen Anliegen zum Thema Datenschutz können sich Betroffene / Kunden per E-Mail unter mail@spin-websites.de an den Anbieter wenden.
- 17. Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit für gemietete Websites sowie Service- oder Datenschutzverträge beträgt 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss (Bestellbestätigung des Anbieters).
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
- 18 Nennung als Referenzkunde
(1) Der Kunde erklärt sich mit der Nennung als Kunde des Anbieters nach erfolgter Beauftragung einverstanden. Des Weiteren erlaubt dieser dem Anbieter die Nennung als Referenzkunde nach erfolgreichem Projektabschluss. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, das Logo des Kunden auf seiner Website sowie weiteren eigenen Websites sowie in Marketingunterlagen zu verwenden. Dies gilt ebenfalls für Kunden aus dem Bereich Datenschutz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Nennung als Referenzkunde.
(2) Sollte der Anbieter aus lizenzrechtlichen Gründen (u.a. enthaltene geschützte Marken Dritter) Zweifel an der Nennung als Referenz haben, so wird der Anbieter den entsprechenden Referenzbereich vorab zur Freigabe vorlegen.
- 19 Änderungen dieser AGB (Änderungsvorbehalt)
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB insbesondere aus folgenden Gründen zu ändern:
- diese AGB unvollständig oder nicht hinreichend konkretisiert sind
- sofern dies aufgrund von Gesetzesänderungen oder sonstigen geänderten Bestimmungen des Gesetzgebers erforderlich wird
- eine Änderung aufgrund der Rechtsprechung notwendig ist
- neue technische Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich und Geschäftsbetrieb eine Änderung notwendig machen
- sonstige gleichwertige Gründe eine Änderung erforderlich machen
(2) Änderungen gem. Abs. 1 bedürfen der Zustimmung des Kunden. Hierfür wird Spin-Websites dem Kunden die Änderungen in Textform (per E-Mail) mit einer angemessenen Frist zur Zustimmung bereitstellen. Sollte der Kunde die Änderungen nicht innerhalb dieser Frist bestätigen, so kann der Anbieter von dessen Zustimmung ausgehen. Einzelheiten regelt die jeweilige Änderungsmitteilung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden bei Dauerschuldverhältnissen (Flatrate-Verträge mit regelmäßiger, sich widerholender Vergütungsvereinbarung) ein Kündigungsrecht zu. Dies sowie die Gründe der Preiserhöhung wird Spin-Websites dem Kunden in Textform mitteilen.
(4) Die jeweils aktuellste Fassung der AGB ist auf der Website von Spin-Websites unter https://www.spin-websites.de/agbs/ einsehbar.
- 20 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB (B2B) unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Anbieters ist der Sitz des Anbieters. Dies gilt jedoch nicht für solche Leistungen, die bei dem Kunden vor Ort oder an einem anderen Ort erbracht werden.
(3) Die Anwendbarkeit von AGB des Kunden oder etwaigen Dritten wird hiermit vollständig ausgeschlossen.
(4) Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Anbieters vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch, aber nicht ausschließlich, für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie solche, die ihren Sitz in das Ausland verlagern.
(5) Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie etwaige einschlägige Rechtsvorschriften der Europäischen Union (u.a. DSGVO). Die Anwendung des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Anlage 1 : Website-Support
- Allgemeines
(1) Diese zusätzlichen Bestimmungen gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Hauptteils der AGB (nachfolgend „AGB“) der Marke Spin-Websites (Anbieter) für Leistungen im Bereich Website-Support.
(2) Soweit diese Anlage für den Leistungsbereich Website-Support keine gesonderten Regelungen enthält, so gelten ausdrücklich die vertraglichen Bestimmungen der AGB entsprechend.
- Vertrag
Der Website-Support nach Maßgabe dieser Bestimmungen wird im Rahmen und für die Dauer des Mietvertrags für die von dem Kunden gemietete Website erbracht. Dabei beschränkt sich der Leistungsumfang ausdrücklich nur auf die vertragsgegenständliche, gemietete Website des Kunden. Diese sowie der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung.
- Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere dazu, folgende Leistungen im Rahmen des Website-Supports zu erbringen:
- Erstellung regelmäßiger Website-Backups (monatlich mindestens ein Backup)
- Vornahme von Änderungswünschen in der Anzahl gem. jeweiliger Leistungsbeschreibung (Änderungswunsch: kleine Änderung: u.a. Aktualisierung Anschrift, Öffnungszeiten, Austausch eines Bildes, Einfügen einzelner Texte oder Hinweistext, jedoch insbesondere keine Erstellung neuer Unterseiten oder Vornahme sonstiger Zusatzleistungen)
- Entstörung der Website im Rahmen des Verantwortungs- und Zuständigkeitsgebiets des Anbieters
- Die Entstörung der Webseite erfolgt regelmäßig innerhalb von 48 Stunden ab Bekanntwerden der Störung seitens des Anbieters. Sofern die Entstörung in begründeten Fällen nicht innerhalb von 48 Stunden vollständig abgeschlossen werden kann, so verpflichtet sich der Anbieter dazu, den Kunden über die voraussichtliche Dauer bis zum Abschluss der Entstörungsarbeiten zu informieren. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Fälle von höherer Gewalt sowie der Unmöglichkeit (siehe auch § 14 der der AGB).
- Im Falle von Störungen seitens des Hostinganbieters wird der Anbieter in angemessenem Umfang sowie angemessener Zeit mit diesem zusammenarbeiten, um etwaige Störungen möglichst schnell Abhilfe schaffen zu können. Dies gilt jedoch nur insoweit, als das die Website bei dem von Spin-Websites gewählten Hostinganbieter gehostet wird.
(2) Der Zuständigkeitsbereich des Anbieters erstreckt sich über Abs. 1. Lit. e hinaus ausdrücklich nicht auf sämtliche Serverausfälle oder sonstige Störungen bei dem Hostinganbieter der Website sowie auf Störungen der Internet- oder jeweiligen Netzwerkumgebung. Die Erstellung von regelmäßigen Backups von E-Mail-Konten sowie den enthaltenen E-Mails obliegt dem Kunden.
- Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich dazu, Störungen unmittelbar nach Bekanntwerden dem Anbieter mitzuteilen. Sofern Spin-Websites den Kunden bereits über die Störung informiert hat, gilt dies lediglich dann, sofern der Kunde über Informationen verfügt, die zur Behebung von aufgetretenen Störungen beitragen können.
(2) Sofern der Kunde den Verdacht hat, dass sich auf seinem Endgerät oder innerhalb seines Netzwerks Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware befindet, so informiert er den Anbieter möglichst umgehend hierüber. Dies gilt insbesondere dann, sofern der Kunde nicht ausschließen kann, dass insbesondere Zugangsdaten zu seinem Kundenbereich oder der zur Verwaltung seiner E-Mail-Konten Dritten unerlaubt zugänglich waren / sind oder in sonstiger Weise eine Zugriffsmöglichkeit bestand / besteht und die Versendung / Einbindung von Schadsoftware sowie sonstiger Missbrauch nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
(3) Sollte die Installation eines Backups erforderlich werden, so verpflichtet sich der Kunde dazu, Spin-Websites etwaige Fehler möglichst umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen. (Dabei liegt jedoch kein Fehler vor, wenn Inhalte aufgrund des vertragsgegenständlichen Backup-Zyklus nicht oder nicht vollständig in einem Backup gesichert sind.)
- Vergütung
Der Website-Support wird für die jeweils vertragsgegenständliche Website für die Dauer des Vertragsverhältnisses als Inklusivleistung (ohne zusätzliche Vergütung) erbracht.
- Datenschutz
(1) Bei dem inkludierten Website-Support handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art 28 DSGVO ist in Ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend in dem Kundenbereich des Kunden hinterlegt.
(2) Bei Fragen und sonstigen Anliegen zum Thema Datenschutz können sich Betroffene/Auftraggeber per E-Mail unter mail@spin-websites.de jederzeit an den Anbieter wenden.
- Laufzeit/Kündigung
Die Laufzeit des Website-Supports richtet sich nach der Laufzeit des Mietvertrags der jeweils gemieteten Website (vgl. § 17 AGB). Insoweit wird der Website Support für die Dauer dieses Vertrages erbracht.
- Sonstige Bestimmungen
Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, diese Anlage nach Maßgabe des § 19 der AGB bei Bedarf zu ändern.
Anlage 2: Domains
- Allgemeines
(1) Diese zusätzlichen Bestimmungen gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Hauptteils der AGB (nachfolgend „AGB“) der Marke Spin-Websites (Anbieter) für Domains.
(2) Soweit diese Anlage für Domains keine gesonderten Regelungen enthält, so gelten ausdrücklich die vertraglichen Bestimmungen der AGB entsprechend.
- Vertrag
Die vertragsgegenständliche Website des Kunden beinhaltet je nach Leistungsbeschreibung eine oder mehrere Inklusiv-Domains. Diese sowie der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung.
(2) Seine Wunschdomains kann der Kunde nach Vertragsbestätigung dem Anbieter mitteilen. Die Verfügbarkeit der Domains richtet sich dabei grundsätzlich nach den von dem Anbieter angebotenen (inklusiv) Domains.
(3) Auf Wunsch kann für die Website des Kunden auch die Verwendung einer oder mehrerer bereits auf seine Rechnung registrierten Domains erfolgen. In diesem Fall gelten grundsätzlich lediglich die explizit hierfür geltenden Bestimmungen dieser Anlage.
- Pflichten des Anbieters
(1) Sofern die im Kundenbereich angegebene(n) Domain(s) bei Buchung durch den Anbieter entsprechend verfügbar sind, wird der Anbieter diese auf den Namen des Kunden, jedoch für die Laufzeit gem. Art. xxx auf eigene Rechnung (des Anbieters) registrieren. Wunschdomain(s) können jedoch nur dann durch den Anbieter registriert werden, soweit diese tatsächlich frei (nicht bereits registriert) sind. Somit befinden sich die Domains grundsätzlich im Besitz des Kunden, jedoch erhält der Anbieter für die Laufzeit des Vertrages entsprechende Nutzungsrechte.
(2) Der Anbieter wird die Domains möglichst zeitnah nach Angabe der Wunschdomains durch den Kunden gem. Abs. 1 für diesen registrieren.
(3) Bei Bedarf wird der Anbieter den Kunden in angemessenem Umfang bei der Wahl einer passenden Domain unterstützen. Dies gilt auch, sofern eine oder mehrere eingetragene Wunschdomain(s) bei Registrierung nicht mehr verfügbar sein sollte(n).
- Pflichten des Kunden
(1) Der Eintrag der Wunschdomains im Kundenbereich nach Vertragsschluss ist verbindlich. Daher stellt der Kunde mit Bestätigung seiner Angaben sicher, dass die angegebene(n) Domain(s) auch tatsächlich seine Wunschdomains sind und er mit den Vertrags- und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Vergabestelle einverstanden ist, da diese anschließend (sofern verfügbar) verbindlich durch den Anbieter registriert werden.
(2) Für die Registrierung der Domain ist insbesondere die Angabe einer E-Mail-Adresse des Kunden erforderlich. Hierbei stellt der Kunde sicher, dass er jederzeit Zugriff auf die hierfür angegebene E-Mail-Adresse hat, da diese auch als Besitzernachweis gegenüber der Vergabestellen gilt. Sofern eine Registrierbestätigung über diese E-Mail-Adresse von der Registrierstelle angefordert wird, wird der Kunde diese möglichst umgehend erteilen.
(3) Sofern der Kunde die Verwendung einer oder mehrerer bereits auf seine Rechnung registrierten Domains möchte, so hat er diese nach Vertragsschluss dem Anbieter entsprechend anzugeben.
- Vergütung
(1) Die Domain(s) werden im Rahmen der Leistungsbeschreibung für die Dauer des Vertragsverhältnisses der vertragsgegenständlichen Website als Inklusivleistung (ohne zusätzliche Vergütung) erbracht.
(2) Einige Domains haben jeweils für eine feste Laufzeit von zwei Jahren (diese verlängert sich ohne Kündigung automatisch um jeweils 2 weitere Jahre). Dies betrifft insbesondere folgende Domains: .com, .net, .org, .info, .biz. Sofern der Mietvertrag innerhalb der Laufzeit der Domains von zwei Jahren gekündigt wird, hat der Anbieter nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gem. AGB einen Anspruch auf entsprechende Vergütung.
3) Für .de, .eu, .au Domains gilt Absatz 2 nicht, da die Registrierung für jeweils 1 Jahr erfolgt. Somit ist die Kündigung jederzeit zum jeweiligen Laufzeitende des Mietvertrags kostenlos möglich.
(4) Sofern auf Wunsch des Kunden die Verwendung einer oder mehrerer bereits auf seine Rechnung registrierten Domains erfolgt, besteht kein Anspruch auf Minderung der Miete.
- Eigentums- /Besitzrechte
Für die Laufzeit der Registrierung ist der Kunde Besitzer (Inhaber) der jeweiligen Domain. Der Anbieter ist im Rahmen des Mietvertrages lediglich Besitzer von durch den Kunden erteilten Nutzungsrechten.
- Datenschutz
(1) Bereits mit dem geschlossenen Mietvertrag der vertragsgegenständlichen Website handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art 28 DSGVO ist in Ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend in dem Kundenbereich des Kunden hinterlegt.
(2) Für die Domain Registrierung arbeitet der Anbieter über den von ihm gewählten Hostinganbieter mit folgenden Vergabestellen zusammen:
Vergabestelle Links:
DENIC
(DENIC eG: .de Domains) https://www.denic.de/
Datenschutzerklärung: https://www.denic.de/ueber-denic/datenschutzerklaerung/
DENiC Domainrichtlinie: https://www.denic.de/domains/de-domains/domainbedingungen/
DENIC-Domainrichtlinien und Datenschutzhinweise: https://www.denic.de/domains/de-domains/domainrichtlinien/
CORENIC
(CORE Association: u.a. com, .net, .org Domains https://corenic.org/
EURid
(.eu Domains) https://eurid.eu/de/
Datenschutzerklärung: https://eurid.eu/de/weitere-informationen/datenschutzerklarung/
AGB: https://eurid.eu/de/uber-uns/dokumente/
nic.at
(nic.at GmbH: .at Domains) https://www.nic.at/de
Datenschutzerklärung: https://www.nic.at/de/wissenswertes/rechtliche-hintergruende/datenschutzerklaerung
AGB: https://www.nic.at/de/agb
Dabei gelten für die Domainvergabe die jeweiligen Datenschutz- und Vertragsbestimmungen der jeweiligen Vergabestelle(n).
(3) Bei Fragen und sonstigen Anliegen zum Thema Datenschutz können sich Betroffene/Auftraggeber per E-Mail unter mail@spin-websites.de jederzeit an den Anbieter wenden.
- Laufzeit/Kündigung
Der Kunde kann dem Anbieter bereits vor Ende des Mietvertrages jederzeit die entsprechenden Nutzungsrechte der jeweiligen Domain entziehen. Ein Entzug dieser Nutzungsrechte berührt jedoch die Laufzeit des Mietvertrags gem. § 17 dieser AGB der jeweiligen Website nicht. Da hierbei häufig ein Providerwechsel (Wechsel des Hostinganbieters) stattfindet, können hierbei vor Erstellung und Nutzung des für die Übertragung erforderlichen Auth-Info Codes noch weitere Angaben des Domain-Inhabers (Kunden) erforderlich sein.
- Sonstige Bestimmungen
Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, diese Anlage nach Maßgabe des § 19 der AGB bei Bedarf zu ändern.
Stand: 01.2023
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